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   LSG Bayern, 09.03.2000 - L 4 KR 155/98   

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https://dejure.org/2000,16003
LSG Bayern, 09.03.2000 - L 4 KR 155/98 (https://dejure.org/2000,16003)
LSG Bayern, Entscheidung vom 09.03.2000 - L 4 KR 155/98 (https://dejure.org/2000,16003)
LSG Bayern, Entscheidung vom 09. März 2000 - L 4 KR 155/98 (https://dejure.org/2000,16003)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Krankengeld ; Möglichkeit einer Arbeitsunfähigkeit bei ungelernter Erwerbstätigkeit ; Abhängigkeit der Zulässigkeit einer Verweisung von der Entlohnung; Hinnehmbarkeit von Einkommenseinbußen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 09.12.1986 - 8 RK 12/85

    Beiladung eines Leistungsträgers - Erstattungsanspruch - Arbeitsunfähigkeit -

    Auszug aus LSG Bayern, 09.03.2000 - L 4 KR 155/98
    Nach allgemeiner Meinung ist ein Versicherter arbeitsunfähig, wenn er seine zuletzt ausgeübte Erwerbstätigkeit oder eine ähnlich geartete Tätigkeit nicht mehr oder nur auf die Gefahr hin, seinen Zustand zu verschlimmern verrichten kann (Bundessozialgericht (BSG) vom 15.11.1984 BSGE 57, 227; BSG vom 09.12.1986 BSGE 61, 66; KassKomm-Höfler, § 44 SGB V, Rdnr.10 m.w.N. auf die höchstrichterliche Rechtsprechung).

    Nach der Rechtsprechung des BSG (BSGE 61, 66) liegt Arbeitsunfähigkeit - jedenfalls nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses - nicht vor, wenn der Versicherte andere Tätigkeiten verrichten kann, die seiner bisherigen Erwerbstätigkeiten nach Art und Entgelt entsprechen.

    Nach der Rechtsprechung des BSG (BSGE 61, 66) hängt die Zulässigkeit der Verweisung nicht nur von der Art der Arbeit, sondern wegen der Entgeltersatzfunktion des Krankengelds auch von deren Entlohnung ab.

  • BSG, 15.11.1984 - 3 RK 21/83

    Arbeitsunfähigkeit - Zuletzt ausgeübte Erwerbstätigkeit - Bedingungen des

    Auszug aus LSG Bayern, 09.03.2000 - L 4 KR 155/98
    Nach allgemeiner Meinung ist ein Versicherter arbeitsunfähig, wenn er seine zuletzt ausgeübte Erwerbstätigkeit oder eine ähnlich geartete Tätigkeit nicht mehr oder nur auf die Gefahr hin, seinen Zustand zu verschlimmern verrichten kann (Bundessozialgericht (BSG) vom 15.11.1984 BSGE 57, 227; BSG vom 09.12.1986 BSGE 61, 66; KassKomm-Höfler, § 44 SGB V, Rdnr.10 m.w.N. auf die höchstrichterliche Rechtsprechung).

    Die Arbeitsunfähigkeit ist grundsätzlich danach zu beurteilen, welche Bedingungen das bisherige Arbeits- und Beschäftigungsverhältnis im wesentlichen geprägt haben und welche ähnlichen oder dem bisherigen Arbeitsverhältnis gleichgearteten Tätigkeiten in Betracht kommen (BSG vom 15.11.1984, a.a.O.).

  • BSG, 08.02.2000 - B 1 KR 11/99 R

    Weiterbestehen der Arbeitsunfähigkeit nach Arbeitslosmeldung

    Auszug aus LSG Bayern, 09.03.2000 - L 4 KR 155/98
    Daran hat die neueste Rechtsprechung des BSG festgehalten (Urteil vom 08.02.2000 B 1 KR 11/99, s. Presse-Mitteilung vom 09.02.2000, Nr. 10/00).
  • BSG, 26.02.1992 - 3 RK 13/90

    Keine Bindung deutscher Krankenkassen an die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LSG Bayern, 09.03.2000 - L 4 KR 155/98
    Dies hat im Übrigen das BSG auch mit Urteil vom 23.06.1992 (SozR 3-2200 § 182 Nr. 12) für Recht erkannt.
  • BSG, 31.03.1998 - B 1 KR 56/96 B

    Bindungswirkung der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit, Beweislast

    Auszug aus LSG Bayern, 09.03.2000 - L 4 KR 155/98
    Das BSG hat mit Beschluss vom 31.03.1998 (B 1 KR 56/96 B, unveröffentlicht) festgestellt, dass ärztliche Atteste mit der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit lediglich die Bedeutung einer gutachtlichen Stellungnahme haben, die die Grundlage für den über den Krankengeldbezug zu erteilenden Verwaltungsakt der Kasse bilden.
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